Allgemeine Geschäftsbedingungen Naturnähe, Stand 31.05.2017
1. Geltungsbereich und Veranstalter
Die Teilnahmebedingungen gelten für die Durchführung von Fortbildungsseminaren des Anbieters Naturnähe- Erlebnispädagogik, Wildnistraining, Projektbegleitung (Michael Schaefer, Dipl.- Sozpäd.) im weiteren Veranstalter genannt. Für externe Kursanbieter tritt Naturnähe lediglich als Vermittler von Seminarteilnehmern auf. Bitte beachten Sie die jeweiligen AGB des durchführenden Veranstalters.
2. Leistungen
Art und Inhalt der Leistung sind dem jeweiligen Angebot zu entnehmen und werden den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und den anerkannten Regeln der Technik entsprechend durchgeführt. Fortbildungen verlaufen in der Regel prozessorientiert, insofern behält sich der Veranstalter vor, Änderungen und Abweichungen vorzunehmen, sofern sie im Sinne der Veranstaltung sind und den Gesamtcharakter des Angebots nicht verändern.
Ein Anspruch auf Veranstaltungsdurchführung durch einen bestimmten Referenten bzw. an einem bestimmten Veranstaltungsort besteht nicht. Die Veranstaltungen finden erst statt, wenn die nötige Mindestteilnehmerzahl erreicht ist.
Nebenabreden und Änderungen der Leistungen durch die Teilnehmer bedürfen der Bestätigung des Veranstalters.
3. Anmeldung und Zahlungen
Die Anmeldung gilt als Verbindlich mit dem Absenden einer entsprechenden Willenserklärung in Form von Anmeldeformular, Internetbuchung, Mail oder Brief. Die Anmeldebestätigung bedarf keiner besonderen Form durch den Veranstalter, erfolgt allerdings spätestens mit Eingang der Rechnung oder der Kursunterlagen per Post oder E-Mail. Falschangaben bei der Anmeldung können zur Kündigung des Leistungsverhältnisses führen.
Anmeldungen Minderjähriger bedürfen der Zustimmung beider Sorgeberechtigter.
4. Zahlungsbedingungen
Die Teilnahmegebühr wird mit Erhalt der Rechnung wie folgt ohne Abzug fällig:
Die Teilnahmegebühr versteht sich, wenn nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, je Teilnehmer und Veranstaltung. Es wird gemäß §19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz keine Umsatzsteuer erhoben.
Änderungen der Zahlungsmodalitäten bedürfen der Absprache und der Zusage durch den Veranstalter.
5. Rücktritt und Kursabsage
Der Teilnehmer kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn zurücktreten (schriftliche Erklärung).
Bei Rücktritt binnen 14 Tage nach der Anmeldung ist der Rücktritt kostenfrei. Bei Rücktritt bis 21 Tage vor Kursbeginn berechnet der Veranstalter 30% der Kursgebühr, bis 7 Tage vorher 75% der Kursgebühr, danach erfolgt keine Rückzahlung, die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich.
Der Veranstalter behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl Kurse rechtzeitig abzusagen, die Kursgebühr wird zurückerstattet. Tritt ein Teilnehmer vom Leistungsvertrag zurück, so kann der Veranstalter Ersatz für die getroffenen Vorbereitungen und für seine bereits entstandenen Aufwendungen verlangen.
Eine Absage aufgrund höherer Gewalt die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar war kann sowohl durch den Veranstalter als auch dem Teilnehmer erfolgen. Der Veranstalter kann für bereits erbrachte Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
Es gilt jeweils der Tag des Posteingangs (Stempel) der Stornierung beim Veranstalter. Dem Teilnehmer steht der Nachweis offen, dass dem Veranstalter aus der Abmeldung kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
6. Ausschluss von Teilnehmenden
Der Veranstalter kann ohne Einhaltung einer Ku?ndigungsfrist und Kostenrückerstattung Teilnehmende ausschließen, wenn diese durch ihr Verhalten den Weiterbildungserfolg der anderen Teilnehmer gefährden oder dem Ruf und/oder Ansehen der Ausbilderin schaden, sich nicht in die Hausordnung einfu?gen oder einen schädigenden Einfluss auf andere Teilnehmer ausu?ben bzw. deren Erreichung des Weiterbildungsziel beeinträchtigen. Die Missachtung von Sicherheitsanweisungen führt ebenso zum Ausschluss aus dem Leistungsvertrag ohne Kostenrückerstattung.
7. Aufsichtspflicht bei Minderjährigen Teilnehmern
Bei Programmen mit Kindern und Jugendlichen verbleibt die Aufsichtspflicht stets bei den Begleitpersonen der Gruppe. Der Veranstalter ist verantwortlich für den Ablauf des Programms. Darüber hinausgehende Aufsichtspflichten über Kinder und Jugendgruppen bedürfen der vorherigen Vereinbarung
8. Haftung
Bei Fortbildungen, Übungen und Seminaren handelt es sich überwiegend um Outdoortätigkeiten. Sicherheitsanweisungen des Veranstalters und seiner Vertreter sind Folge zu Leisten. Die Missachtung von Sicherheitsanweisungen führt zum Ausschluss aus dem Leistungsvertrag ohne Kostenrückerstattung.
Der Veranstalter ist über veranstaltungsrelevante gesundheitliche Risiken der Teilnehmer zu informieren, eine Haftungsübernahme durch den Veranstalter erfolgt hierdurch nicht.
Die Teilnehmer sind für Ihre Tätigkeiten im Rahmen der Seminare und ggf. der Hausaufgaben selbst verantwortlich. Die Haftung des Veranstalters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Der Konsum von Rauschmitteln während der Veranstaltung ist aus Sicherheitsgründen verboten und den Inhalten des Kurs-/ Seminarangebots nicht zuträglich.
Muss eine Veranstaltung aus Gründen, welche der Veranstalter zu vertreten hat (z. B. wegen Erkrankung des Referenten oder aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl oder technischer Nichtdurchführbarkeit), ausfallen, werden die Teilnehmer unverzüglich, auch kurzfristig, informiert. Es werden lediglich bezahlte Teilnahmegebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Für Sach- und Vermögensschäden, welche der Veranstalter zu vertreten hat, haftet er gleich aus welchem Rechtsgrund nur insoweit, als ihm Vorsatz und/ oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für Sach- und Vermögensschäden, welche die (externen Kursanbieter) Referenten zu vertreten haben, haften diese ausschließlich in eigener Haftung sowie Verantwortung.
9. Urheberrechte
Die vom Veranstalter genutzten Hand-outs und Konzeptionen sind geistiges Eigentum des Veranstalters und dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung nicht genutzt werden. Die bezieht sich insbesondere auf pädagogische Konzepte der Kinder-und Jugendhilfeeinrichtung Haus Käthe Stein e.V. .
Einzelne Seminare werden audiovisuell aufgezeichnet und später anderen Teilnehmern und auch Dritten zur Verfügung gestellt. Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie sich mit den Aufzeichnungen und ihrer Veröffentlichung einverstanden.
10. Impfschutz
Der Veranstalter empfiehlt einen angemessenen Impfschutz und verweist aufgrund der räumlichen Nähe zu Pferden und anderen Tieren, zumindest auf einen ausreichenden Impfschutz gegen Tetanus. Ebenfalls besteht die Möglichkeit eines Zeckenbisses und die Infektion mit Boreliose und FSME. Nach Stand unten aufgeführten Datums handelt es sich bei der Grafschaft und Bonn nicht um ein FSME-Risikogebiet nach Definition des Robert-Koch Instituts.
Der Veranstalter empfiehlt bezüglich des notwendigen Impfschutzes eine Beratung durch den Arzt des Vertrauens.
11. Unterbringung, Verpflegung
Die Veranstaltung begrenzt sich auf die Exkursionen im Bereich 53501 Grafschaft oder alternativer Veranstaltungsorte. Bei räumlicher Nähe des Veranstaltungsortes ermöglicht der Veranstalter die kostenfreie Unterbringung auf seinem Privatgelände in 53501 Gelsdorf in vorgehaltenen Zelten und veranstaltungsadäquaten Unterkünften (Hütten, Stroh-/ Laubbauten) oder im eigenen Zelt. Alternativ ist eine Unterbringung in eigener Verantwortung möglich, entsprechende Kosten werden vom Veranstalter nicht erstattet.
Verpflegung in Form von Frühstück, Mittagessen und Abendessen erfolgt durch den Veranstalter, sofern im Rahmen der Kursbeschreibung nicht ausgeschlossen. Besondere Diäten können i.d.R. nicht geleistet werden. Sollte dies nach Absprache nicht möglich sein, muss diese durch den Teilnehmer organisiert werden.
12. Datenschutz
Die Speicherung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt Im Hinblick auf die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Sie haben das Recht, der Speicherung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten jederzeit zu widersprechen.
13. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen ungültig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
14. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Bad Neuenahr- Ahrweiler
Reimerzhoven, 31.05.2017